§1 Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Polearize, Lina Broscheit, Rottstr. 6, 44793 Bochum und dem Kunden, welche über die Homepage von Polearize, über die App von Eversports, per E-Mail oder persönlich bei Polearize geschlossen werden. Mit der Anmeldung zu Angeboten bzw. dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen bestätigt der Kunde, dass er die AGB von Polearize zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
1.2 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Teilnehmer als auch Mitglieder und sämtliche Personen, die Waren oder Dienstleistungen von Polearize in Anspruch nehmen. Teilnehmer sind alle Personen, die an Kursen, Workshops oder Veranstaltungen bei Polearize teilnehmen. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Polearize abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Teilnahme an regelmäßig veranstalteten Kursen nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ bzw. des über Eversports gebuchten Online-Memberships berechtigt sind.
1.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§126b BGB). Dies gilt auch für die Änderung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§2 Mitgliedsverträge

2.1 Gegenstand des Mitgliedsvertrags ist die Durchführung von verschiedenen Kursen in den Bereichen Poledance, Akrobatik, Tanz, Stretching und Yoga. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der angebotenen Kurse finden sich in den Kursbeschreibungen und den ergänzenden Angeboten auf der Internetseite von Polearize, in der Eversports App, sowie bei Angebotsanfragen in einem persönlichen Angebot.         
2.2 Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds bzw. durch Abschluss eines Online-Memberships über Eversports zustande.
2.3 Beim Abschluss von mehreren Abonnements gewährt Polearize folgende Rabatte:
-25% Rabatt auf das 2. Abonnement
-50% Rabatt auf das 3. Abonnement
-75% Rabatt auf das 4. Abonnement
-100% Rabatt auf das 5. Abonnement
Die Abonnements werden hierfür in absteigender Reihenfolge nach dem Preis sortiert. Der (höhere) Rabatt wird somit jeweils auf das preisgünstigere Abonnement gewährt. Der Rabatt gilt nur solange im gesamten Abrechnungszeitraum des/der rabattierten Abos (i.d.R. 1 Monat) alle für die Rabattierung erforderlichen Abonnements vollständig abgerechnet werden.
2.4 Das Mitglied ist verpflichtet, Polearize bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Polearize (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., Polearize unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Polearize dadurch entstehen, dass das Mitglied die Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
2.5 Das mit einer Mitgliedschaft begründete Teilnahmerecht ist nicht auf Dritte übertragbar.

§3 Umfang der geschuldeten Leistungen aus Mitgliedsverträgen

3.1 Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an der jeweils gebuchten Anzahl an Kursen. Je nach Laufzeit stehen dem Mitglied 8 (Laufzeit 2 Monate), 25 (Laufzeit 6 Monate) oder 50 Stunden (Laufzeit 12 Monate) zur Verfügung, die innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit eingelöst werden können. Das Mitglied hat die Möglichkeit sich von Polearize einen wöchentlichen Kurstermin (z.B. immer montags um 19 Uhr) reservieren zu lassen. Sofern diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen wird, ist das Mitglied selbst für eine rechtzeitige Kursbuchung verantwortlich und nicht mehr einlösbare Stunden verfallen mit dem Ende der Vertragslaufzeit bzw. im Falle einer Vertragsverlängerung mit dem Beginn der verlängerten Vertragslaufzeit. Nicht in Anspruch genommene Stunden werden nicht rückerstattet.
Polearize garantiert nicht, dass Kurse von bestimmten Trainern geleitet werden. An gesetzlichen Feiertagen des Landes Nordrhein-Westfalen finden keine Kurse statt. Hierdurch besteht kein Recht auf verringerte Mitgliedsgebühren.
3.2 Betriebsferien mindern den Mitgliedsbeitrag nicht, es sei denn sie dauern länger als zwei Wochen im Jahr. Betriebsferien werden jedes Jahr individuell festgelegt und zeitnah auf der Homepage sowie im Studio veröffentlicht.
3.3 Eine Durchführung von Kursen kann im Einzelfall von der Teilnehmerzahl abhängen. Dies kann zu einer Absetzung oder Verschiebung des Termins führen. Bei zu geringer Teilnehmeranzahl besteht kein Anspruch auf eine Weiterführung des zuvor gebuchten Kurses. Sollte der ursprünglich gebuchte Kurs oder ein vergleichbarer Kurs zu einem anderen Termin innerhalb des Kursplans angeboten werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Beiträge. Sollte der ursprünglich gebuchte oder ein vergleichbarer Kurs nicht mehr zu einem anderen Termin angeboten werden, erstattet Polearize die gezahlten Beiträge für ausgefallene Kursstunden zurück.
3.4 Aktive Mitglieder haben die Möglichkeit, das Studio im Rahmen vom freien Training zum Wiederholen der jeweiligen Kursinhalte zu nutzen. Die möglichen Zeiten für das freie Training werden im Studio, in der Eversports App, sowie auf der Homepage bekannt gegeben. Eine Voranmeldung sollte zur entsprechenden Planung bis spätestens 48 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf freies Training besteht nicht. Das freie Training findet ausdrücklich auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden statt. Es werden während des freien Trainings keine Hilfestellungen gegeben oder Fragen zu den jeweiligen Kursinhalten beantwortet. Das freie Training findet darüber hinaus nur statt, wenn mindestens drei Teilnehmer zum freien Training erschienen sind. Für das freie Training gelten zusätzliche Sicherheitshinweise, die im Studio einsehbar sind und zur Minimierung des Verletzungsrisikos zwingend eingehalten werden müssen.

§4 Fehl- & Ruhezeiten bei Mitgliedsverträgen

4.1 Mitglieder haben die Möglichkeit sich bis zu 48 Stunden vor Trainingsbeginn von gebuchten Kursen abzumelden. In diesem Fall wird die Stunde dem Kundenkonto wieder gutgeschrieben und kann weiterhin genutzt werden. Die Buchung von Kursstunden kann über die Homepage, über die Eversports App oder persönlich im Studio erfolgen. Nicht besuchte oder zu spät abgesagte Kursstunden können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.
4.2 In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit einer Ruhezeit. Im Falle einer Schwangerschaft sowie einer Erkrankung aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Kurse von Polearize unmöglich oder schädlich wäre, oder im Falle eines mindestens vier Wochen und längstens zwölf Monate andauernden Auslandsaufenthaltes, hat ein Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft ruhend zu stellen, sofern Polearize ein Attest eines unabhängigen Facharztes im Original bzw. ein Nachweis für den Auslandsaufenthalt übersandt wird. Die Mindestdauer der Ruhezeit beträgt vier Wochen. Entsprechend der Dauer der Ruhezeit verlängert sich die Zeit der Mitgliedschaft. Der Anspruch auf den Kursplatz geht durch Inanspruchnahme der Ruhezeit verloren. Der Kursplatz wird somit seitens Polearize wieder weitervergeben.

§5 Privatstunden, Workshops, Veranstaltungen und Auftritte

5.1 Im Falle einer Stornierung fallen die jeweils vereinbarten Stornogebühren an. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.2 Privatstunden und Workshops bei Polearize werden zu verschiedenen Themen (Poledance, Chairdance, Striptease usw.) angeboten. Privatstunden und Workshops können bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin storniert werden. Es fallen keine Gebühren an und der gezahlte Betrag wird vollständig erstattet. Bei Stornierung von weniger als 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% der gezahlten Gebühr an. Bei Stornierung von weniger als sieben Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der gezahlten Gebühr an. Bei Stornierung von weniger als drei Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75% der gezahlten Gebühr an. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer für den gebuchten Termin zu benennen. Eine solche Umbuchung ist kostenfrei.
5.3 Veranstaltungen bei Polearize werden zu verschiedenen Themen (Poledance, Chairdance, Striptease usw.) angeboten. Veranstaltungen können bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert werden. Es fallen keine Gebühren an und der gezahlte Betrag wird vollständig erstattet. Bei Stornierung von weniger als vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% des gezahlten Beitrages an. Bei Stornierung von weniger als sieben Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der gezahlten Gebühr an. Bei Stornierung von weniger als drei Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75% der gezahlten Gebühr an.
5.4 Auftritte können bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert werden. Es fallen keine Gebühren an und der gezahlte Betrag wird vollständig erstattet. Bei Stornierung von weniger als vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% an. Bei Stornierung von weniger als sieben Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der gezahlten Gebühr an. Bei Stornierung von weniger als drei Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75% der gezahlten Gebühr an. Sollten in der vertraglichen Vereinbarung keine inhaltlichen Absprachen erfolgt sein, so legt Polearize die vorzuführende Leistung fest. Einem Minderungs- oder Schadensersatzanspruch auf Basis von differenzierten Leistungsvorstellungen wird demnach widersprochen. Polearize behält sich vor eine gebuchte Veranstaltung bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung zu annulieren. Hierbei wird die gezahlte Gebühr vollständig rückerstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht indes nicht.

§6 Angebote

6.1 Gutscheine können über einen festgelegten Geldwert oder spezifische Angebote ausgestellt werden. Im Rahmen von Werbemaßnahmen werden Gutscheine für kostenlose Schnupperstunden verteilt, welche einmalig pro Person einlösbar sind. Eine Auszahlung des Geldwertes von Gutscheinen ist nicht möglich. Gutscheine über ein bestimmtes Angebot können ausschließlich für die Teilnahme an dem jeweiligen Angebot eingelöst werden. Gutscheine über einen Geldwert können für alle Angebote und für Waren aus dem aktuellen Verkaufssortiment eingelöst werden. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ausstellungsdatum.
6.2 Zehnerkarten können für Einzelstunden in den Kursen Pole Basics, Pole Technik, Aerial Hoop und Stretching erworben werden. Eine Nutzung für Kurse mit fortlaufenden Choreographien ist ausgeschlossen. Die Buchung der Stunden kann über die Homepage, über die Eversports App oder persönlich im Studio erfolgen. Inhaber von Zehnerkarten haben die Möglichkeit gebuchte Kurse oder Privatstunden bis zu 48 Stunden vor Trainingsbeginn abzumelden. Nicht besuchte oder zu spät abgesagte Stunden verfallen und werden nicht rückerstattet. Zehnerkarten werden auf den Namen einer Person ausgestellt und sind nicht übertragbar. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ausstellungsdatum.
6.4 Beim Kauf von Bekleidung und Zubehör gelten die §§ 433 ff. BGB.

§7 Zahlungsbedingungen

7.1 Privatstunden, Workshops, Veranstaltungen und Auftritte müssen vorab bezahlt werden und sind verbindlich gebucht, sobald der in der Rechnung aufgeführte Betrag vollständig bezahlt wurde. Vor Zahlung des Rechnungsbetrages besteht kein Recht auf die Durchführung bzw. Teilnahme.
7.2 Mitlgiedsbeiträge werden monatlich per Einzugsermächtigung abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet und hat das Mitglied dies zu vertreten, ist Polearize berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 5€ für die 1. Mahnung, sowie 5€ für die zweite Mahnung und 5€ für die dritte Mahnung zu verlangen. Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen erfolgen durch Einzug der Beträge, so dass eine verbindliche Einzugsermächtigung zu erteilen ist. 

7.3 Die auf der Homepage und bei Eversports angegebenen Mitgliedsbeiträge beziehen sich ausschließlich auf Zahlungen per SEPA-Lastschrift. Bei allen anderen Zahlungsmethoden (u.a. Kreditkarte) ist Polearize berechtigt, den Beitrag um 2,5€ pro Zahlung zu erhöhen. 
7.4 Sind in der vertraglichen Vereinbarung monatliche Beiträge vereinbart, ist Polearize berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Polearize wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
7.5 Bankverbindungen:
N26, BIC NTSBDEB1XXX, IBAN DE47100110012537249599

§8 Vertragsdauer und Kündigung durch das Mitglied

8.1 Die Mitgliedschaft wird für die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen. Wird sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung bei Polearize maßgeblich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Anpassung des Mitgliedsbeitrags bei automatischer Vertragsverlängerung ist möglich, wenn diese spätestens vier Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist bekannt gegeben wurde.

8.2 Während der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn dem Mitglied die weitere Teilnahme an den Angeboten von Polearize aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft unzumutbar ist, insbesondere im Falle einer Schwangerschaft oder einer länger andauernden Erkrankung. Die außerordentliche Kündigung wird wirksam, sobald dem Studio ein geeigneter Nachweis (z. B. ärztliche Bescheinigung in Kopie) vorgelegt wird, aus dem sich die dauerhafte oder langfristige Unzumutbarkeit ergibt.

8.3 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wird der fällige Mitgliedsbeitrag prozentual gemäß der bereits eingelösten Stunden berechnet. Sofern dieser die bisher gezahlten Monatsbeiträge übersteigt wird eine Nachzahlung fällig. Wenn der berechnete Beitrag geringer als die bisher gezahlten Monatsbeiträge ausfällt ist keine Nachzahlung erforderlich. Eine Rückerstattung bisher gezahlter Mitgliedsbeiträge ist nicht möglich.

8.4 Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss Polearize (Rottstr. 6, 44793 Bochum) in Textform (§126b BGB) zugehen. Kündigungen in mündlicher oder fernmündlicher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen.

§9 Kündigungsrechte durch Polearize

9.1 Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies Polearize, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt.
9.2 Kündigt Polearize aus wichtigem Grund, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge einbehalten. Der Anspruch auf Teilnahme erlischt und verbleibende Stunden verfallen.

§10 Gesundheit und Haftung

10.1 Teilnehmen an den Angeboten von Polearize kann, wer organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit oder sonstigen Beeinträchtigung leidet, die den ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf sowie die Gesundheit des Teilnehmers oder anderer Personen gefährden könnte. Bei ansteckenden Krankheiten ist Polearize berechtigt, das Betreten des Studios und die Teilnahme an allen Angeboten zu untersagen. Ein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beiträge entsteht hierdurch nicht.
10.2 Polearize haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Polearize, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet Polearize nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Desweiteren haftet Polearize nicht für sonstige Schäden wie Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Polearize oder eines Erfüllungsgehilfen von Polearize. Die Teilnahme an Kursen, dem freien Training oder von Polearize ausgerichteten Workshops und Veranstaltungen erfolgt stets auf eigene Verantwortung. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Training bei Polearize aus tänzerischen und akrobatischen Elementen besteht, welche über die üblichen Gefahren eines regulären Fitnessprogrammes hinausgehen. Im Fall von körperlichen oder gesundheitlichen Problemen und Einschränkungen sowie bei Schwangerschaft, die die ungefährdete Teilnahme beinträchtigen können, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Arzt, ob und ggf. unter welchen Einschränkungen Sie am jeweiligen Kurs teilnehmen können. Im Falle von Einschränkungen sind die Teilnehmer verpflichtet Polearize über diese einschließlich eventueller ärztlicher Anweisungen zu informieren. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Der Teilnehmer ist verantwortlich für Schäden, die er in den Räumlichkeiten von Polearize während seines Aufenthalts verursacht.

§11 Copyright und Urheberrecht

Alle gelernten Trainingsinhalte (insbesondere Kombinationen und Choreographien) sowie zur Verfügung gestellte Kursmaterialien (Bilder, Videos etc.) sind ausschließlich zur persönlichen und privaten Nutzung des Teilnehmers vorgesehen und gestattet. Alle Rechte an Trainingsinhalten und Trainingskonzept stehen im Eigentum von Polearize. Ohne Rücksprache und schriftliche Genehmigung darf keines der Rechte an den Inhalten vervielfältigt oder an Dritte weiter gegeben werden.

§12 Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der Betroffenen sowie zu Auftragsverarbeitern sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§13 Foto- und Filmaufnahmen

Im Rahmen von Werbe- und Marketingmaßnahmen ist Polearize berechtigt Foto- und Filmaufnahmen von den jeweiligen Kursinhalten oder Veranstaltungen bei Polearize anzufertigen. Das entstandene Bild- und Tonmaterial dient zur Veröffentlichung auf der Homepage sowie für weitere marketingrelevante Maßnahmen. Sollte ein Teilnehmer hiermit nicht einverstanden sein, ist dies vom Teilnehmer gegenüber Polearize in Textform mitzuteilen. Foto- und Filmaufnahmen während Kursen oder Veranstaltungen bei Polearize sind nur in Absprache mit dem Veranstaltungsleiter gestattet. Der Gebrauch von Foto- und Filmmaterial, das während der Durchführung von Kursen oder Veranstaltungen bei Polearize entstanden ist, darf nur für private Zwecke verwendet werden und darf ohne vorherige Absprache mit Polearize nicht öffentlich zur Schau gestellt werden. Dies beinhaltet auch ein Verbot zur Veröffentlichung in sozialen Netzwerken. Bei Zuwiderhandlungen behält sich Polearize vor, entsprechende Haftungs- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt die Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend dem Fall, dass sich der Vertrag als unvollständig erweist.

§15 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Bochum. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.